Jedermannsrecht
Es ist verboten
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mit motorisierten Fahrzeugen im Gelände (außer auf befestigten Wegen) umher zu kurven. Das Befahren von Privatstraßen (Enskild
väg) ist verboten: Ej motorfordon oder Biltrafik förbjuden;
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störenden Lärm zu verursachen
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ohne Erlaubnis über Höfe oder Hausgrundstücke zu fahren; es könnte als Hausfriedenbruch ausgelegt werden;
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fremde Schuppen, Brunnen oder andere Anlagen zu nutzen, an Stegen und Ufern anzulegen oder festzumachen, sofern diese auf
Privatgrundstücken liegen;
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ohne Einwilligung des Grundbesitzers länger als einen Tag zu zelten. Gruppen müssen prinzipiell die Genehmigung des
Grundbesitzers einholen;
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in Sichtweite von Häusern/Ferienhäusern ohne Einwilligung des Grundbesitzers zu zelten oder in Wohnwagen/Wohnmobílen zu
übernachten;
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bestellte Äcker, eingezäuntes oder anderweitig abgegrenztes Terrain zu betreten. Eingefriedetes Weideland darf nur überquert
werden, wenn das Vieh nicht gestört wird, Zäune nicht beschädigt und geschlossene Gatter nicht offen gelassen werden.
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Bäume und Büsche zu fällen, Äste oder Zeige abzubrechen, Borke oder Rinde abzuschälen. Das gilt auch für entwurzelte Bäume;
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Pflanzen unter Naturschutz zu pflücken oder auszugraben;
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in Nationalparks Mineralien mitzunehmen;
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Vogelnester, Baue und Nisthöhlen zu beschädigen, Vogeleier zu entnehmen und Jungtiere zu behelligen;
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Tiere zu jagen, zu fangen, zu töten oder auch nur zu stören. Hunde sind vom 01.03. bis zum 20.08 anzuleinen und in der übrigen Zeit
zu beaufsichtigen;
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ohne entsprechende Erlaubnisscheine zu jagen oder zu angeln;
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auf Felsgestein Feuer zu machen, da es bei großer Hitze verfärben oder zerspringen kann;
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Abfall an Raststellen zu hinterlassen. Das Vergraben ist eine schlechte Lösung, weil es Tiere gibt, die diesen Abfall wieder ausgraben
und sich, zum Beispiel an scharfkantigen Konservenbüchsen oder Scherben, verletzen können. Auch Abfalltüten, die neben der
Mülltonne stehen, werden von Tieren auseinandergenommen. Wenn die Mülltonne voll ist, muss man den Abfall mitnehmen;
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Toilettentanks außer an Tankstellen und auf Campingplätzen zu entleeren. Beim Zelten in freier Natur sind Exkremente zu
vergraben.
allemansrätten
Das Jedermannsrecht ist ein in den nordischen Ländern (außerhalb Dänemark) gültiges
Gewohnheitsrecht. In Schweden (allemansrätten) und in Norwegen (allemannsretten).
Das Jedermannsrecht regelt die, freie Bewegung in der Natur, das Übernachten, Zugang und
Nutzung der Wasserwege, Sammeln und Pflücken von Beeren, Pilzen, das Fischen sowie den
Umgang mit offenem Feuer und Abfall.
In Norwegen ist das Jedermannsrecht per "Gesetz über das Leben im Freien" vom 28. Juni 1957
festgeschrieben. In Finnland und Schweden gibt es keine gesetzliche Regelung. Die Grenzen
des Erlaubten sind allerdings in anderen Gesetzen festgelegt. In den 1940er Jahren kam in
Schweden das Wort allemansrätt in Gebrauch als Beschreibung. Erst 1994 kam ein kurzer Text
ins Grundgesetz (Regeringsformen), der Jedermann den freien Zugang zur Natur garantiert.
Nicht stören – nicht zerstören
Tipps und Tricks
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