Jedermannsrecht
Es ist verboten  mit motorisierten Fahrzeugen im Gelände (außer auf befestigten Wegen) umher zu kurven. Das Befahren von Privatstraßen (Enskild väg) ist verboten: Ej motorfordon oder Biltrafik förbjuden; störenden Lärm zu verursachen ohne Erlaubnis über Höfe oder Hausgrundstücke zu fahren; es könnte als Hausfriedenbruch ausgelegt werden; fremde Schuppen, Brunnen oder andere Anlagen zu nutzen, an Stegen und Ufern anzulegen oder festzumachen, sofern diese auf Privatgrundstücken liegen; ohne Einwilligung des Grundbesitzers länger als einen Tag zu zelten. Gruppen müssen prinzipiell die Genehmigung des Grundbesitzers einholen; in Sichtweite von Häusern/Ferienhäusern ohne Einwilligung des Grundbesitzers zu zelten oder in Wohnwagen/Wohnmobílen zu übernachten; bestellte Äcker, eingezäuntes oder anderweitig abgegrenztes Terrain zu betreten. Eingefriedetes Weideland darf nur überquert werden, wenn das Vieh nicht gestört wird, Zäune nicht beschädigt und geschlossene Gatter nicht offen gelassen werden. Bäume und Büsche zu fällen, Äste oder Zeige abzubrechen, Borke oder Rinde abzuschälen. Das gilt auch für entwurzelte Bäume; Pflanzen unter Naturschutz zu pflücken oder auszugraben; in Nationalparks Mineralien mitzunehmen; Vogelnester, Baue und Nisthöhlen zu beschädigen, Vogeleier zu entnehmen und Jungtiere zu behelligen; Tiere zu jagen, zu fangen, zu töten oder auch nur zu stören. Hunde sind vom 01.03. bis zum 20.08 anzuleinen und in der übrigen Zeit zu beaufsichtigen; ohne entsprechende Erlaubnisscheine zu jagen oder zu angeln; auf Felsgestein Feuer zu machen, da es bei großer Hitze verfärben oder zerspringen kann; Abfall an Raststellen zu hinterlassen. Das Vergraben ist eine schlechte Lösung, weil es Tiere gibt, die diesen Abfall wieder ausgraben und sich, zum Beispiel an scharfkantigen Konservenbüchsen oder Scherben, verletzen können. Auch Abfalltüten, die neben der Mülltonne stehen, werden von Tieren auseinandergenommen. Wenn die Mülltonne voll ist, muss man den Abfall mitnehmen; Toilettentanks außer an Tankstellen und auf Campingplätzen zu entleeren. Beim Zelten in freier Natur sind Exkremente zu vergraben.
allemansrätten
Das Jedermannsrecht ist ein in den nordischen Ländern (außerhalb Dänemark) gültiges Gewohnheitsrecht. In Schweden (allemansrätten) und in Norwegen (allemannsretten).  Das Jedermannsrecht regelt die, freie Bewegung in der Natur, das Übernachten, Zugang und Nutzung der Wasserwege, Sammeln und Pflücken von Beeren, Pilzen, das Fischen sowie den Umgang mit offenem Feuer und Abfall. In Norwegen ist das Jedermannsrecht per "Gesetz über das Leben im Freien" vom 28. Juni 1957 festgeschrieben. In Finnland und Schweden gibt es keine gesetzliche Regelung. Die Grenzen des Erlaubten sind allerdings in anderen Gesetzen festgelegt. In den 1940er Jahren kam in Schweden das Wort allemansrätt in Gebrauch als Beschreibung. Erst 1994 kam ein kurzer Text ins Grundgesetz (Regeringsformen), der Jedermann den freien Zugang zur Natur garantiert.
Nicht stören – nicht zerstören
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